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Die Texte in unserer Schrift:
Dem Gemeinderat erscheint der
Pachtschilling für zu gering und
werden weitere Verhandlungen
auf 14 Tage vertagt.
2. Zuchtstierhaltung.
Der Beschluß vom 18.II.1923 bzw.
24.6.23 um Betreffe Zuchtstierhaltung
wird dahin abgeändert, daß die
Geldentschädigung in ??fall
kommt und der Zuchtstierhalter Peißer
von jedem ?? Rind 7 Pfund Hafer
für die Zeit vom 1. März 1923 bis
28.II.1924 erhält.
Dieser Beschluß wird einstimmig
angenommem
Gemeinderat Rudenshofen
I.V. Ferstl
Andreas Jgl
Martin Graf
Anton Schön
Eichenseer Johann
Edenharter
Georg Söllner
Johann Peißer