Kirchenverwaltungswahl
In den Pfarreien der Diözese Eichstätt wird am 24. November 2024 eine neue
Kirchenverwaltung gewählt. Die Kirchenverwaltung, der jeweils der Pfarrer oder ein von ihm
beauftragter Vertreter vorsteht, entscheidet u.a. über den Haushalt der Kirchenstiftung,
Personalfragen und Baumaßnahmen. Da es in einer Pfarrei mehrere Kirchenstiftungen, wie
zum Beispiel Kuratie-, Expositur- und Filialkirchenstiftungen geben kann, müssen in manchen
Pfarreien mehrere Kirchenverwaltungen gewählt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
# Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.
Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Bei bis zu 2.000 Katholiken beträgt die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder vier, bei bis zu 6.000 Katholiken sechs und darüber acht Mitglieder.
# Wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der
Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
# Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. So oft es die Aufgaben erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr finden Kirchenverwaltungssitzungen statt.
# Aus dem Kreise der Mitglieder der Kirchenverwaltung wird der Kirchenpfleger gewählt.
Er unterstützt den Pfarrer bei seinen Aufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung.
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u.a.:
# gewissenhafte uns sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
# die Sorge für die Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse
# die Erledigung der sonst zugewiesenen Aufgaben der Kirchenstiftung
# Verwaltung des Stiftungsvermögens,
# Aufstellung eines Haushaltsplanes
# Aufstellung der Jahresrechnung
Vollständige Informationen unter https://www.bistum-eichstaett.de/kirchenverwaltungswahl
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